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Band 17
Reiner Ziegler:
Kunst
und Architektur im Kulturfilm
1919 - 1945.
400 Seiten, br.
28,00 EUR (D)
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Ausgehend von der Behauptung mehrerer Medienwissenschaftler,
dass der deutsche Film nach 1933 generell und damit auch
der Kulturfilm der Jahre 1933 bis 1945 insgesamt propagandistisch
gewesen sei, untersucht
die Publikation die Frage, ob das tatsächlich der Fall war oder ob
der Kulturfilm vielleicht sogar eine Nische künstlerischen Schaffens
- geschützt vor dem Zugriff nationalsozialistischer Ideologie - darstellte.
Im Vergleich mit entsprechenden Filmen aus
der Zeit der Weimarer Republik wird am Beispiel
der Themenkomplexe Bildende Kunst und Künstler, Bauprojekte
und kulturpolitische Maßnahmen des NS-Regimes, wie die Grundsteinlegung
für das Haus der Deutschen Kunst in München oder die dort
gezeigten Großen Deutschen Kunstausstellungen, die Frage nach
inhaltlichen und formalen Verschiebungen im Kulturfilm der Jahre 1933
bis 1945 untersucht.
In Anbetracht des hohen
Stellenwerts, den nationalsozialistische
Funktionsträger
der Bildenden Kunst in ihren Reden bereits 1933 beimaßen, stellte sich
einerseits die Frage, ob mit der Machtübernahme 1933 tatsächlich
auch ein radikaler Bruch mit Themen und Erscheinungsformen des Kulturfilms
der Weimarer
Republik zu beobachten war. Die Auseinandersetzungen innerhalb
der NSDAP in kulturellen Fragen legten andererseits die Vermutung nahe, dass
sich auch im Kulturfilm mindestens
bis zur Klärung dieser Frage im Jahre 1937 kein einheitliches Bild "wahrer"
deutscher
Kunst feststellen lässt.
Mit den beiden 1937 parallel in München
gezeigten Ausstellungen Entartete Kunst und
Große Deutsche Kunstausstellung
im Haus der Deutschen Kunst schien die heftig
diskutierte und lang umstrittene Frage
um die Bewertung der Moderne eindeutig und unmissverständlich geklärt.
Da spätestens ab diesem Zeitpunkt die in Abgrenzung zum offiziellen
Kunstgeschmack der nationalsozialistischen Bewegung
als "entartet" stigmatisierte moderne Kunst der Verfolgung durch das
NS-Regime ausgesetzt war,
erschien die
Frage naheliegend, ob und gegebenenfalls in welcher
Form sich dies auf die Darstellung Bildender Kunst und Künstler
im Kulturfilm ausgewirkt hat. Markieren die Ausstellungen des Jahres
1937 auch einen Wendepunkt
bei der inhaltlichen
und formalen Gestaltung von Kulturfilmen aus
dem Bereich der Bildenden Kunst?
Während die Filme über Bauprojekte
bereits 1934 überwiegend propagandistische
Tendenzen aufweisen, lässt sich eine ähnliche Entwicklung
in Kulturfilmen über
Bildende Künstler bzw. deutsche Dome erst mit Kriegsausbruch und
verstärkt
mit der Einrichtung der Deutschen Kulturfilm-Zentrale
im April des Jahres 1940 beobachten.
Es spiegeln sich in den Filmen über
Bauprojekte Tendenzen innerhalb des Kulturfilms
wider, die sich in ganz ähnlicher
Weise in Filmen über
kulturpolitische Maßnahmen, wie die Grundsteinlegung für
das Haus der Deutschen Kunst oder
die Großen Deutschen Kunstausstellungen
in München
feststellen lassen. Der Vergleich verschiedener
NS-Propagandafilme hat gezeigt, dass
man bei der Instrumentalisierung von
Bildender Kunst formal zwischen zwei
grundsätzlich unterschiedlichen Vorgehensweisen unterscheiden
muss: Einerseits werden in Filmen über die Leistungsfähigkeit
und politische Stabilität
des NS-Regimes Beispiele sogenannter
"entarteter" Kunst als
Beleg für den angeblich kulturellen und politischen Zerfall in
den Jahren der Weimarer Republik missbraucht.
Andererseits wird "nordisch-germanische"
Kunst in Kulturfilmen über Städte und Regionen im Osten als
Beweis für
deren germanische Besiedlung eingesetzt.
Graduelle und zeitliche Unterschiede
bei der ideologischen Indoktrinierung
der im Rahmen der Arbeit untersuchten
Filme lassen sich auf verschiedene Ursachen
zurückführen.
Bei den
Filmen über
Bildende Künstler oder gotische Dome handelt es sich ausschließlich
um freie Produktionen, die noch
bis Anfang der 40er Jahre ohne Auflagen produziert
werden konnten. Bei Filmen über
Bauprojekte, kulturpolitische
Maßnahmen
bzw. gar bei Propagandafilmen
handelt es sich hingegen um Auftragsproduktionen
der Propagandaleitung, der NSDAP
oder ihr nahestehender Organisationen; eine
stärkere ideologische Indoktrinierung dieser Filme war demnach
schon durch den Auftraggeber
selbst vorgegeben.
Das pauschale Urteil mehrerer
Medienwissenschaftler,
dass der deutsche Film der Jahre
1933 bis 1945 generell
und damit eben auch der
Kulturfilm insgesamt propagandistisch
gewesen sei, lässt sich daher nicht bestätigen. Wie sich
im Verlauf der Arbeit gezeigt hat, muss hier analog zur Entwicklung
im Filmbereich nach
1933 differenziert werden. Es
setzte mit der Verstaatlichung der Ufa 1937 zwar ein Prozess ein,
der im Verlauf von nur wenigen Jahren zu einer Konzentration
innerhalb der deutschen Filmwirtschaft
auf wenige Produktionsfirmen führen
sollte. Eine Vielzahl der Kulturfilme
waren aber vordergründig zunächst
eher unpolitisch. Während eine zunehmende Verstaatlichung der
Spielfilmproduktion im Zuge dieser Gleichschaltung der deutschen
Filmwirtschaft schon vor 1940 beobachtet
werden kann, blieb der Kulturfilm
zumindest bis 1940 von dieser Entwicklung noch weitgehend verschont.
Es setzte aber dann Ende der 30er Jahre ein
zunehmender Verdrängungswettbewerb der Kulturfilmproduzenten auf dem deutschen
Filmmarkt ein und nach 1940 wurden auch Kulturfilme, überwiegend
in Form von staatlichen Auftragsproduktionen, von den großen
Filmkonzernen produziert. Mittlere und kleinere Produktionsfirmen
wurden dabei zunehmend vom Markt verdrängt
und konnten nur noch in Abhängigkeit der staatlichen Unternehmen
existieren. Mit der Einrichtung der Deutschen Kulturfilm-Zentrale
im April des Jahres 1940
wurde diese Entwicklung noch
verschärft, da die Produktion von Kulturfilmen
ab diesem Zeitpunkt nur noch
in einem engen Rahmen möglich war.
Die Funktion
der Filmzensur
wurde damit untergraben und überflüssig, da eine Reglementierung
und Lenkung geplanter Produktionen
bereits im Vorfeld vor Drehbeginn stattfand. Die für den Spielfilm
längst gängige Praxis einer indirekten Steuerung
von Produktionen wurde damit
auch für den Kulturfilm gesetzlich verankerte
Realität. Es war mit der Deutschen Kulturfilm-Zentrale eine
staatliche Kontrollinstanz eingerichtet worden, die die Entstehung
eines Kulturfilms vom Exposé über
das Drehbuch bis zum fertigen
Film vollständig überwachte und permanent
kontrollierte. Es hat sich daher
die Vermutung bestätigt, dass sich mit
dem Jahr 1940 auch im Bereich
des Kulturfilms ein deutlicher Bruch in inhaltlicher und formaler
Hinsicht vollzog und eine zunehmende Indoktrinierung
des Kulturfilms
mit ideologischen Inhalten zur
Folge hatte.
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